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Geräusche durch nächtliches Baden
Muß grundsätzlich hingenommen werden, wenn die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird
(OLG Düsseldorf WuM 91, 28
Anmerkung:
Ein Badeverbot in der Hausordnung ist unwirksam, weil es mit den wesentlichen Gedanken des Mietrechts unvereinbar ist.