Susanne
Die Nebenkostenverteilung bestimmt der Vermieter !
Wer ist Vermieter?
Grundsätzlich wird nach BGB auf qm/Wohnfläche umgelegt, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Bestellung von Öl ist auch grundsätzlich Vermietersache!!!
Für den Strom muss[/b:3c075] der VM separate Zähler einbauen lassen!
Weiterhin muss der VM die Heizkosten nach Heizkostenverordnung abrechnen. Das bedeutet, die Heizungen müssen mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden, dann werden die Grundkosten der Heizung 30%-50% nach qm Wohnfläche umgelegt und 50%-70% nach Verbrauch abgerechnet.
Der_Mario
Für die anteilige Aufteilung der Nebenkosten ist allein der Vermieter zuständig, die Mieter können das nicht selbständig untereinander regeln!
Wenn die Mietparteien sich einig sind und z.B. eine andere Aufteilung für gerechter halten, ist es das sinnvollste, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und ihm die veränderte Aufteilung vorzuschlagen.
Stimmt der Vermieter zu, wäre dann ggf. sogar eine Änderung der Mietverträge erforderlich, oder zumindest der Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Zusatzvereinbarung.