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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Dringend Hilfe gesucht !!!! Habe am 01.06.03 die Wohnung gemietet, mir wurde versichert das alles Bestens ist...Nach 3 Monaten stellte sich heraus, das der Mieter obendrüber die Nacht zum Tag macht...Musikgedröhne 3-4 mal die Woche von mittags (er steht gegen 12 Uhr auf) bis teilweise nachts, seine Katzen laufen frei im treppenahus herum, übergeben sich im Treppenhaus sein unmöglicher Geruch aus der Wohnung kommt ins Treppenhaus (da er des öfteren tagsüber seine Wohnungstür offen läßt, da er findet seine 2ZW sei für seine 2 Katzen zu klein-dürfen aber nicht raus) jetzt hat er zu allem noch die Kellerwohnung gemietet(als Sozialhilfeempfänger, der auch öfter mal die Miete schuldig bleibt) und jetzt praktisch im ganzen Haus wohnt( alle Türen offen, Kellerräume mit Zeug vollgestellt) und er mir irgendwie zeigen will, das er hier die Macht hat.,. meine beschwerde bei der vermieterin wegen der musik und seinem anderen verhalten (mein Sohn kann tagsüber kaum lernen) brachte mir nur ein: die Vormieter haben sich nie beschwert uund ich solle ihn doch mal auf einen Kaffee in meine Wohnung einladen und einen Kompromiß mit ihm aushandeln...-ich zahle immer brav meine Miete und auch noch pünktlich, putze das Treppenhaus, Hof und Blumenbeete. Jetzt überlege ich bis zum 03.03.04 zu kündigen, leider ist es auch nicht leicht als allein erziehende eine geeignete, bezahlbare Wohnung zu finden. Was ist wenn ich zum 01.06.04 keine Wohnung habe???
Brauche dringend eine Antwort bis 29.02.04 wegen der Kündigungsfrist
Danke jetzt schon !

1 Kommentar zu „Kündigung wg. Lärmbelästigung u.Provokation d. Mitmieter”

Gast Experte!

Hi, Daniela

ersteinmal, wenn der Nachbar also ein anderer Mieter lärmt, so daß Ihr Wohnwert beeinträchtigt ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, d.h. Sie können nachdem Sie dem Vermieter den Mangel (Lärm) angemeldet haben und der Mangel nicht beigelegt wird (kurz Frist lassen) die Miete mindern, dann wird sich wohl auch der Vermieter um den "Lauten Mieter " kümmern, nur so können SIe den Vermieter zum handeln bewegen !

Kündigen am 03.03.04 - 3 Monate und finden keine Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist, dann ist das für Sie natürlich nicht gut, Sie müssen dann auf jedenfall raus - da SIE gekündigt haben - besser etwas längere Kündigungsfrist lassen und nach einer geeigneten Wohnung in Ruhe suchen.

Auf jedenfall würd ich mal wegen dem Lärm dem Vermieter druck machen (mietminderung)

Viele Gruß
Dirk

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