Gast
Hi, Daniela
ersteinmal, wenn der Nachbar also ein anderer Mieter lärmt, so daß Ihr Wohnwert beeinträchtigt ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, d.h. Sie können nachdem Sie dem Vermieter den Mangel (Lärm) angemeldet haben und der Mangel nicht beigelegt wird (kurz Frist lassen) die Miete mindern, dann wird sich wohl auch der Vermieter um den "Lauten Mieter " kümmern, nur so können SIe den Vermieter zum handeln bewegen !
Kündigen am 03.03.04 - 3 Monate und finden keine Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist, dann ist das für Sie natürlich nicht gut, Sie müssen dann auf jedenfall raus - da SIE gekündigt haben - besser etwas längere Kündigungsfrist lassen und nach einer geeigneten Wohnung in Ruhe suchen.
Auf jedenfall würd ich mal wegen dem Lärm dem Vermieter druck machen (mietminderung)
Viele Gruß
Dirk