Susanne
Das ist mir nicht bekannt! Du kannst aber hier in der Rubrik Urteile mal nachlesen!
Mir ist bekannt, dass der VM durchaus auch ohne Bodenbelag vermieten darf-das hat für beide verschiedene Vorteile. Der M kann z.B. einen Belag nach seinem Gusto wählen, der sein Eigentum ist und den er bei Auszug wieder mitnehmen kann.