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Modernisierung und Zumutbarkeit
Eine Modernisierung ist für den Mieter zumutbar, wenn infolge der Modernisierungsmaßnahme die Miete einschließlich Betriebskosten 29 % des Einkommens des Mieters ausmacht. (LG Berlin, Az. 62 S 197/96, aus: GE 24/96, S. 1555)