Susanne
Die Messgeräte werden dem Mieter grundsätzlich in Rechnung gestellt. Sie werden entweder gekauft oder gemietet, die Kosten erscheinen in der Nebenkostenabrechnung unter den Heizkosten.
Sollte sich das Prinzip nicht geändert haben (Verdunstung) werden die doch sowieso bei Ablesung gewechselt. Sinnvoll wäre es, die ungenauen Verdunster gegen neue, elektronische Geräte auszutauschen.