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kati_bln aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo, vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten...

Ca. 2 Monate nach Einzug in meine jetzige Wohnung erhielt ich einen Brief der Vermietung mit sinngemäßem Inhalt: sie wollten nun einen Fahrstuhl in das Haus einbauen - wie bereits in einigen vorherigen Schreiben vorher angekündigt. Die Bauarbeiten sollten in der nächsten Zeit beginnen.

Weder zur Wohnungsbesichtigung, noch bei der Übernahme oder zu einem anderen Zeitpunkt hat mich der Vermieter über das Vorhaben informiert.
Wäre er eigentlich verpflichtet gewesen, dies zu tun?

Inzwischen habe ich mich ein wenig schlau gemacht, eine Mieterhöhung von 11% ist zulässig.
Dies gilt sicher auf die Kaltmiete? (Eigentlich würde es die Betriebskosten ja auch bestreffen.)
Darf der Vermieter nun die Miete jedes Jahr um 11% erhöhen oder ist es nur einmal möglich.

Für eine Antwort danke ich bereits im Voraus.

1 Kommentar zu „unangekündigte (!?) Modernisierung, Mieterhöhung in welcher Höhe?”

Ghostraider Experte!

Es ist richtig, das Modernisierungsmaßnahmen angekündigt werden müssen. Hier hat der Vermieter dies willkürlich wohl nicht angemeldet damit Sie die Wohnung nicht im letzten Moment absagen.
Das einzigste was Sie jetzt noch machen können, für die Dauer der Maßnahme eine Mietkürzung ansetzen. Dies bitte aber nur mit einem Rechtsanwalt damit keine Fehler unterlaufen.

Die Mieterhöhung von 11% bezieht sich nur auf die Grundmiete, da ja Nebenkosten schwanken können (daher bekommt der eine eine Gutschrift und der andere muss nachzahlen.)und wird einmal aufgeschlagen und hat für immer Bestand.

Gruß
ghost

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