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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Freund ziehen zum 01.12. zusammen. Die Wohnung wird derzeit noch bewohnt von einer jungen Frau, die dort rund ein Jahr lebt und die Wände und Böden von der Vormieterin (laut Vermieter gegen Geld o.ä. übernommen hat, weil ihr das !!!Gelb!!! so gefiel).

Wir haben dem Vermieter vorgeschlagen, dass wir versuchen werden uns mit der Mieterin zu einigen bezüglich der Wände, sie und ihr Freund "spragen" auf unsere Angebote jedoch nicht an. Der Freund scheint zu denken, dass Sie die Wohnung so übernommen hat, also vom Vermieter...

Gut, nun haben wir entschieden, dass wir uns da nicht mehr einmischen möchten und die Dame das mit dem VM ausmachen soll.

Ich vermute mal, dass gleicher Vertrag wie unserer existiert, also dass Schönheitsreperaturen FACHGERECHT gemacht werden müssen und hier beginnt unser Problem. Ich bezweifle, das die Frau annähernd vor hat zu tapezieren, wenn die ja schon spekulieren nicht einmal streichen zu müssen, jedoch sind die Tapeten keineswegs fachgerecht angebracht. Es war das erste, was mir als Leihe ins Auge sprang. Zunächst dachte ich, es seinen Risse vorhanden. Es stellte sich nun raus, dass die Bahnen überlappend geklebt wurden. Um die Türrahmen steht der fransige Rand ab... Es sieht schlimm aus.

Ich habe nun gelesen, dass der Vermieter den ausziehenden Mieter nicht dazu auffordern darf neu zu tapezieren, aber wenn er das von keinem Mieter fordern darf, wann wird tapeziert? In meinen / unseren Augen ist das definitiv fällig! Wer ist dafür zuständig? Darf sich die aktuelle Mieterin weigern dies zu tun? Falls ja, ist der Vermieter für neue Tapeten zuständig?
Dürfen wir verlangen in ein fachgerecht tapezierte Wohnung einziehen zu dürfen, wenn wir sie auch so verlassen müssen laut vertrag?

Danke im Voraus und schönen Sonntag !!!

Matschti
Stichwörter: ausführen + fällig + neue + tapeten

7 Kommentare zu „Neue Tapeten fällig - wer muss es ausführen???”

volker* Experte!

Hallo Matschti,

der Zustand der Wohnung sollte in deinem Mietvertrag beschrieben sein. Oft steht aber nur, dass die Wohnung vermietet wird in dem Zustand der Übergabe.

Die fachgerechte Ausführung der Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit notwendig werden, hat mit dem Zustand der Wohnung bei Mietvertragsbeginn nichts zu tun.

Wenn der Vermieter mit dem derzeitigen Mieter keine besonderen Vereinbarungen getroffen hat, sind nach einem Jahr Mietzeit keine Schönheitsreparaturen fällig. Die derzeitige Mieterin hat dann also auch nichts zu renovieren.

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Hallo,

danke für die Antwort... Ist natürlich nicht so rosig. ICh muss mir wohl noch den Vertrag vorknüpfen. Ich bin mir ja nun sicher, dass die Mieterin den gleichen Vertrag hat wie wir, der besagt, dass nach Auszug die üblichen Schönheitsreperaturen vorzunehmen sind und dazu zählt ja auch Tapezeieren und Streichen (was da auch steht). Wieso sollte das nicht greifen? Sie muss es zumindest laut IHREM Vertrag fachgerecht hinterlassen. Sicher, einer Anspruch habe ich zwar darauf nicht, falls es in meinem Vertrag nicht steht, aber wenn es in Ihrem Vertrag steht, muss sie sich doch daran halten oder nicht?

Gast Experte!

Ach so,

noch dazu gefragt: die Frau wohnt da ja ca. ein Jahr, aber sie hat die WOhnung ja von der Vormieterin gegen GEld so übernommen, somit liegt die letzte "Schönheitsreperatur" ja viel weiter zurück! So sieht es da ja auch aus! Naja, wir werden uns wohl zunächst mit dem Vermieter absprechen. Also ich habe als Studenitin nicht das Geld sowas aif eigene Kappe zu nehmen. Geht einfach nicht... Na mal schauen...

Susanne Experte!

Schau mal in Deinen Vertrag: wenn dort steht, dass grundsätzlich bei Auszug zu renovieren ist, unabhängig vom Zustand der Wohnung (Abgeltungsklausel) ist diese Klausel nicht wirksam.

Den Zustand der Wohnung, den Du übernehmen möchtest (z.B. frisch tapeziert und weiss gestrichen) kannst Du natürlich auch mit dem Vermieter aushandeln - natürlich vor Vertragsabschluss.
Grundsätzlich ist der VM Dein Vertragspartner, mit den Vormietern hast Du nichts zu tun.
Sollte daher der Vormieter eine ungültige Klausel bezüglich der Schönheitsreparaturen im Vertrag haben, muss der VM für den vertragsgemässen Zustand bei Übergabe an Dich sorgen.

Gast Experte!

Also diese Klausel ist drin. Es steht drin, dass wir uns beteiligen müssen staffelweise, wenn wir selbst nicht bei Auszug renovieren... In wie fern ist das nicht gültig?

Für den Fall, dass nicht tapeziert wird: kann der VM dann von uns bei Auszug verlangen zu tapezieren?

Danke

Susanne Experte!

Sorry, ich glaube ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Es gibt einerseits eine Klausel, dass der Mieter grundsätzlich bei Auszug zu renovieren hat. Diese ist ohne die Abgeltungsklausel, wie Du geschrieben hast Staffelung, nicht gültig. Nur die Abgeltungsklausel nimmt auf Zustand der Wohnung bzw. Mietdauer Rücksicht.

Was der VM von Euch verlangt, unabhängig wie die Wohnung übernommen wurde, steht im Mietvertrag. Habt Ihr diese Abgeltungsklausel auch drin, dann seit Ihr daran gebunden. Je nachdem, wie alt der Formularvertrag ist, enthält er evtl. noch die alte Fristenregelung. Was steht zu den Fristen drin? Sind die "starr" geregelt, wie z.B. >muss mindestens alle 5 Jahre gestrichen werden< etc. ???

Gast Experte!

Hallo,

habe soeben den unterschrieben Vertrag zurückbekommen, somit kannich endlich Konkretes schreiben...

Also es steht nicht drin, dass man grundsätzlich zum Auszug renovieren muss. Sollte aber die letzte Schönheitsreperatur schon etwas her sein, dann muss der Mieter sich an der Renovierung beteiligen und das zu einem Anteil, der von der letzten SR abhängig ist (1J.=20%, 2J.=40% etc.). Aber man kann selbst, jedoch fachgerecht, vor Auszug renovieren, sodass dies erspart bleibt.

Wohnt man kürzer als ein Jahr da, sind bei normaler Abutzung 30€ pro Monat fällig. SO! Ich denke, selbigen Vertrag hat die Dame, die jetzt da wohnt unterzeichnet... Mit einem Unterschied: bei §24 im Vertrag mit dem Titel "ZUSTAND DER MIETRÄUME" hat sie, nicht wie wir ( Der M. verpflichtet sich, die Mietsache vor Einzug zus. m. dem VM zu besichtigen und in einem WÜProtokoll...) angekreuzt, sondern "Der Mieter übernimmt die Wohnung im Gegenwärtigem Zustand", weil Sie ja was dafür bekommen hat.

Nun ja, die Wohnung braucht definitiv neue Tapeten. Das ist nicht billig und nimmt viel Zeit in Anspruch. Da mein Freund und ich uns mit dem VM geeinigt haben Laminat zu verlegen, für das er das Material stellt, ist der Urlaub von meinem Freund somit hin. Keine Zeit und auch kein Geld zu tapezieren. Da aber die Vormieter trotz nicht fachgerechter Ausführung nicht tapezieren werden, was kann man tun? Kann ich zumindest ausschließen, dass wir es machen müssen?

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