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Grundsätzlich kommt es immer darauf an was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Umgelegte Kosten für Spielsand sollten von kinderlosen Mietern natürlich nicht gefordert werden. Wenn das aber in Ihrem Mietvertrag steht so ist das dann schon mal schwierig. Hier können Sie nur mit dem Vermieter die Problematik bereden und Ihren Standpunkt vertreten.
Ist Spielsand im Mietvertrag aufgeführt und auf alle Mieter umgelegt, so hätten Sie das auch bei Vertragsabschluß bereits ersehen können, denn da hatten Sie ja auch keine Kinder.
Hauswartkosten müssen ebenfalls im Mietvertrag geregelt werden. Hier können alle Kosten geltend gemacht werden die eben für die Anstellung eines Hauswartes anfallen außer Verwaltungskosten.
Bei der Wohnfläche: Normalerweise gehört zur Wohnfläche nicht der Balkon, da man auf diesem nicht "wohnt", im Herbst und Winter auch kaum benutzen kann. Dies ist aber immer strittig gewesen, da auf einem Balkon zwar kaum Nebenkosen anfallen (z.b. Wasser, Strom), dieser aber zur Mieteinheit dazu gehört.
Einen sehr großen Balkon zur Wohnfläche mit zu berechnen ist sicher nicht so ganz o.k.. Hier würde ich mich beim Mieterbund erkundigen.