Susanne
Der Vertrag ist natürlich gültig.
andrewesemann
Hallo zusammen,
wir sind am 01.04.2005 in unsere neue Wohnung eingezogen und habe diese zum 01.09.2006 gekündigt. Unser Vemieter lief immer unangekündigt in unserem Garten rum.
Die Wohnung haben wir komplett renoviert übernommen im Vetrag steht folgendes:
Der Mieter verpflichtet sich während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innrhalb der Wohnung auszuführen. Hierzu gehörren Tapezieren, Anstreichen der Decken+ Wände, Heizkörper.
Der Mieter verpflichtet sich die Schönheitsreparatuen im allgemeinen in Küche+Bädern alle 3 Jahre, Wohn-Schlafzimmer, Fluren, Dielen alle fünf Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fachgrecht auszuführen.
Die Fristen beginnen mit dem Mietverhältnis
Endet das Verhältnis vor Ablauf des Fristenplans, und gibt der Mieter die Wohnung nicht fachgerecht renoviert zurück, so ist der Mieter verpflichtet aufgegrund des vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlages vom malerunternehmen zur Abgeltung der Renovierungspflicht folgende Zahlungen zu leisten:
Liegen die Schönheitsreparaturen in Wohn, Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten länger als 1 jahr zurück, so zahlt der Mieter 30 %, länder als 2 Jahren 60 %.
Liegen die letzten Schönheitsreparaturen in Wohn, Schlafräumen, Dielen Toiletten während der mietzeit länder als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20%, 2 Jahre 40%.
Was haben wir nun zu tun??????