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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Der Vermieter meiner Tochter hat kein Interesse daran, die in ihrer Wohnung vorhandenen Mängel zu beseitigen. Diese bestehen schon seit Einzug im Mai 2007. Die Balkontür kann man nur komplett öffnen, aber nicht kippen. In der Küche existiert ein Abzug, der kein Gitter hat und den Keller kann man nicht verschließen, weil es kein Schloss gibt. Meine Tochter hat mindestens schon 10 Mal darum gebeten, diese Mängel zu beseitigen und der Vermieter sagt ihr auch jedesmal zu, sich darum zu kümmern, aber bisher ist noch nichts passsiert. Kann sie einfach selbst alles reparieren lassen und das Geld von der Miete abziehen, oder muss sie warten,bis er irgendwann vielleicht einmal tätig wird?
Stichwörter: mängel + behobene

1 Kommentar zu „Nicht behobene Mängel”

Susanne Experte!

Das mit dem Schloß ist ja wohl ein Witz, oder? Die gibt's in jedem Ein-Euro-Laden !

Ansonsten: schriftliche Mängelliste an den Vermieter schicken mit Fristsetzung zur Behebung. Ist der VM in Verzug (Frist ist verstrichen, ohne dass er tätig wurde) kann der Mieter die Mängel beheben lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen.

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