Gast
zum Thema Garten:
Wenn der Garten bisher immer mit der Unteren Mietwohnung vermietet wurde, ist das auch ein Problem der Anderen Partei.
Pflegekosten können Ihnen für allgemein zugänglich Teile, z.B. Vorgarten etc. auferlegt werden.
Nur weil die Wohnung leer steht, kann es nicht ihr Problem sein.
Das Risiko der Kosten liegt beim Eigentümer, nicht beim VM.
Achten sie Vorallen bei Leerstand auf die Nebenkostenabrechnung. Leerstand muss der VM teile der NK übernehmen.
Zum Thema Tapezieren.
Haben sie einen Fristenplan?
Ja, dann lassen sie die Tpaete an der Wand, solange sie nicht rosarot geblümt o.ä ist(eben neutral raufaser)
Eine Endrenovierungsklausel ist hier nicht rechtens.
Sie haben keine Fristen. Dann kann der VM dies verlangen. Sondervereinbarung.
FischkoppStuttgart
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