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Hausbesitzer, die eine Wohnung an Angehörige vermieten, müssen darauf achten, daß beide Parteien die vertraglichen Bestimmungen peinlich genau einhalten. Sonst braucht das Finanzamt die Werbungskosten nicht anzuerkennen - so ein Urteil des Bundesfinanzhofs.<br />
Im konkreten Fall hatten Eltern und Tochter zwar einen klaren und gültigen Mietvertrag abgeschlossen, sich aber in einigen Punkten nicht daran gehalten. So hatten beide Parteien ein monatliche Miete vereinbart, die Tochter überwies das Geld jedoch nur äußerst unregelmäßig. Die Nebenkosten bezahlte sie hingegen monatlich, obwohl sie laut Vertrag dazu gar nicht verpflichtet war.<br />
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Bundesfinanzhof, IX R 38/97<br />
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