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Raucher müssen für normale Nikotinablagerungen in ihrer Mietwohnung dem Vermieter keinen Schadenersatz leisten. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe lehnte die Klage eines Wohnungseigentümers ab, der einen Mieter wegen vergilbter Wände und Decken verklagt hatte. Dem Mieter sei es im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts erlaubt, in der Wohnung zu rauchen, argumentierte das Gericht. Das Rauchen führe "zwangsläufig" zu einer Ablagerung von Schadstoffen auf Tapeten und Farbanstrichen. Dabei handele es sich um keine Substanzschädigung. (Az. 14C986/97) <br />
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