tenant61
sie müssen das doch gar nicht machen; niemand zwingt sie dazu. der vermieter sieht die fenster offenbar als ordnungsgemäß an, sonst hätte er den vormieter in die pflicht genommen. also können sie die fenster so lassen wie sie sind, sie sollten allerdings vorsorglich nachträglich ein übergabeprotokoll erstellen und darin festhalten, dass die rahmen vergilbt sind. da sie den zustand kannten und der vermieter den zustand als ordnungsgemäß ansieht, können sie jetzt auch keine nachbesserung verlangen.
das problem liegt wohl eher darin, dass ihnen die rahmen im jetzigen zustand nicht gefallen. das mag verständlich sein, kann aber nicht grundlage für forderungen an den vermieter sein.
eine grundsanierung haben sie sicherlich nicht durchgeführt, das ist was völlig anderes. bei den arbeiten, die sie gemacht haben, handelt es sich um schlichte renovierungsarbeiten. die sind nun mal teuer, wenn man sie in auftrag gibt.
mir stellt sich die frage, warum sie die vom vormieter erbrachte renovierung nicht beim vermieter beanstandet haben. wenn die arbeiten nicht fachgerecht waren hätte er die arbeiten nochmal ordnungsgemäß machen müssen, oder den vormieter zur nachbesserung auffordern müssen. die chance haben sie leider vertan. mit dem jetzigen zustand werden sie m.e. leben müssen.
utofti
der vormieter hat gar nicht renoviert. es ist im mietvertrag festgehalten worden, dass wir bei einzug renovieren, so wie er es angeblich auch vor drei jahren gemacht hat. ha ha ha. so sieht die wohnung devinitiv nicht aus.
vieles ist uns nicht aufgefallen, da alles eine farbe hatte.
es blieb uns ja letztendlich nix anderes übrig, als einen profi zu beauftragen. die wohnung war einfach nur hin, verpeckt, verwohnt..., kurz gesagt, ein loch.
ich könnte nur noch heulen, wenn ich daran denke, was da noch alles zu machen ist.
tenant61
es fällt mir schwer, ihre verärgerung nachzuvollziehen. der zustand der wohnung war ihnen bekannt, mietvertraglich haben sie sich darauf eingelassen, die wohnung bei einzug selbst zu renovieren, sie haben sich selbst dazu entschlossen, die arbeiten durch einen fachmann ausführen zu lassen, anstatt die - wesentlich günstigere -eigenleistung zu erbringen.
die renovierung wird doch nicht dadurch aufwändiger, dass der vormieter mit einem schlechteren zustand zufrieden war; der umfang der arbeiten bleibt bis auf einige details der gleiche. offenbar haben sie sich schlichterdings hinsichtlich des umfangs der arbeiten, bzw der anfallenden kosten verschätzt. dafür können sie aber keinen anderen verantwortlich machen. ich würde mich ausnahmsweise der aussage ihres vermieters anschließen.
fin
Solche Mängel aber stellt man sehr wohl schon bei der Besichtigung und Übergabe fest. Z.B. den Zustand einer Badewanne sieht man wenn man sich das Bad auch nur einmal genau anschaut.
Ihnen stand frei in eine andere, bessere Wohnung zu ziehen.
Beschwerden hinterher bei Mängeln, die man schon vorher sah, belasten immer das Mietverhältnis.