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Symler hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich bin im Oktober 2007 als Untermieterin in eine 2-Zimmerwohnung gezogen (2er WG).
Nun werde ich zum Ende diesen Monats aus meinem Zimmer ausziehen, nach etwa 5 Monaten Mietdauer.
Mein Mitbewohner verlangt von mir zu streichen, auch wenn wirklich keine Abnutzungsspuren vorhanden sind (außer einem Nagel in der Wand).
In meinem Untermietvertrag (einem Muster von Immobilienscout) hat er unter §13 zusätzliche Vereinbarungen handschriftlich geschrieben: „Bei Ende des Untermietvertrages hat der Untermieter die Mietsache zu streichen (weiß) und bauliche Veränderungen (Löcher in den Wänden) zu reparieren, d.h. die Mietsache on den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.“

Das streichen ist für mich kein Problem, habe ich früher auch immer gemacht. Aber bei einer solch kurzen Mietdauer sehe ich es eigentlich nicht ein.

Ansonsten gibt es unter §9 noch einen Verweis auf den Hauptmietvertrag, welchen ich allerdings nie gesehen habe.

Darüber hinaus will er beim streichen zuschauen. Ist dies zulässig?
Das Problem bei dem Ganzen ist auch noch, das wir nicht ganz „friedlich“ auseinandergehen.

Ich hoffe, dass mit hier jemand helfen kann.
Vielen Dank schon mal im voraus

4 Kommentare zu „Streichen nach 5 Monaten Mietdauer?”

Susanne Experte!

Auch wenn handschriftlich dazugefügt, eine Klausel, die besagt, dass bei Auszug grundsätzlich zu streichen ist unabhängig vom Grad der Abnutzung ist unwirksam. Weiterhin darf auch keine Farbe vorgeschrieben werden.


Eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam (BGH VIII ZR 316/06)

formularvertraglich heisst bei Dir, dass der VM es zwar handschriftlich dazugefügt hast, aber Dir lediglich zur Unterschrift vorgelegt hat, ohne darüber zu verhandeln.

Symler

Ich werde auch noch versuchen rauszufinden, ob diese Klausel auch in vorherigen Untermietverträgen zu finden ist. Dann ist es ja auch jeden Fall keine individuelle Vereinbarung mehr, oder?

Susanne Experte!

Stimmt.

Symler

Vielen Dank!

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