Oliver Curd
Hi,
Brennstoffkosten, Kaminfeger und Emissionsmessung, sind umlagefähige Kosten, d.h. der Vermieter kann Sie auf die Mieter umlegen.
Natürlich müssen Sie nur die Kosten zahlen, die im zusammenhang mit ihrem Mietverhältnis entstanden sind. ( anteilig berechnet )
zora2203
Wie berechne ich den Anteil für z. B. den Kaminfeger und die Emissionsmessung? Beide Posten sind erst Monate nach Auszug entstanden. Zu dem Zeitpunkt waren wir ja schon lange nicht mehr da und Nachmieter waren vorhanden. Sind die denn nicht dann zuständig? Ich zahle doch auch nicht die Reifen für meinen schon lange verkauften Wagen? <!-- s --><!-- s -->
Heizkosten sehe ich ja ein, aber das andere?
Oliver Curd
Hi,
ein Teil wird nach m² abgerechnet, der andere nach Verbrauch (Heizkostenverteiler) Nach der Heizkostenverordnung sollen mindesten 50 % , höchstens 70 % der Heizkosten nach dem Verbrauch umgelegt werden.
Gast
hiho.....
die von ihnen angeführten posten sind unverhältnis mäßig hoch !!!!!!!!!
..... es drängt sich hier der verdacht auf, dass reparaturkosten auf die mieter umgelegt wurden. sie sind anteilig grundsätzlich and kosten beteiligt die während ihres mietverhältnisses entstanden sind.
ich empfehle ihnen dringenst sich entsprechende rechnungen in kopie zusenden zu lassen (ca. 25 cent/kopie)
mfg
plague
Oliver Curd
hi,
was für Reparaturkosten?????