crimen
wenn ich ihren beitrag richtig entepretiere, bedeuten das, dass ich keine chance habe gegen diese meines empfindens nach überhöhte rechnung anzugehen? bzw. wenn ich dagegen angehe dann mit wenig erfolgsaussichten?
Rano
Bei dem Bericht geht einiges durcheinander!
Ich gebe mal wieder, was ich herausgelesen habe:
Es gibt einen Gaszähler für zwei Wohnungen (Deine / Vermieterin)
Beide Wohnungen haben eine eigene Therme (Geyser).
In Deiner Wohnung sind Erfassungsgeräte an den Heizkörpern.
In der Wohnung der Vermieterin aber nicht.
Irgendwie ist das Kappes! (sorry)
Aus obigem würde sich fast schliessen lassen, dass die Abrechnungsfirma nur zwei Größen für die Berechnung hatte:
- den Gesamtgasverbrauch von 2 Wohnungen
- Ablese-Einheiten von lediglich Deinen Heizkörpern
Da kann doch nix vernünftiges bei rauskommen! <!-- s --><!-- s -->
Es liegt die Vermutung nahe, dass Dir die komplette Gasrechnung aufgebürdet wurde. Hier unbedingt Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen fordern!
Gruß
Ralph
fin
Sie schrieben, Sie hätten Messgeräte an den Heizkörpern. Sind diese denn abgelesen worden vor der Abrechnung?
crimen
zum sachverhalt nochmal: meine vermieterin und ich haben einen gemeinsamen gasofen und somit einen gemeinsamen zähler. ich kann nur von meiner wohnung sagen, dass an den heizkörpern messgeräte angebracht sind. zu ihrer wohnung kann ich leider nichts zu sagen.
ja die messgeräte an den heizkörpern wurden vor der ausstellung der rechnung bereits abgelesen. die abrechnungsunterlagen habe ich bereits angefordert.
in der nächsten woche müsste ich die genaue abrechnungsauflistung erhalten. dann kann ich bestimmt mehr dazu sagen. tut mir leid für die unklarheiten im sachverhalt, aber ich kann bisher auch davon berichten was meine vermieterin mir erklärt hat. ich bin selber total verwirrt. <!-- s:? --><!-- s:? -->
fin
Warten Sie bis die Abrechnungsunterlagen da sind. Normalerweise bekommt man auch erst mit den Abrechnungsunterlagen die Zahlungsaufforderung und nicht schon vorher. Der Mieter muß seine Kosten ja schließlich nachvollziehen können. Wenn bei Ihnen abgelesen wurde, so wird Ihr Verbrauch auch in der Abrechnung berücksichtigt sein.