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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe von Mitte November bis Ende Mai in einer WG gewohnt.
Mein Vermieter war mein Mitbewohner, auf den die Wohnung läuft.
Miete waren 370 Euro für 2 Räume und gemeinsame Küche/Bad/Flur.
Schätzungsweise insgesamt so 25qm.
370 waren all inclusive (NK, Strom, Heizung)
Nebenkosten waren nicht explizit ausgewiesen, für Juni habe ich
290 Euro gezahlt nach Absprache, da ich Ende Mai ausgezogen bin und
er noch keinen Nachmieter hatte, also so etwa die Kaltmiete.
Nun will mein Mitbewohner von meiner Kaution 200 Euro behalten für
NK Nachzahlung, da ich einiges an Heizung verbraucht habe.
Aber ich finde 200 Euro für 7 Monate doch recht viel, oder?
Muss er mir eine NK Abrechnung vorlegen?

MfG Sufenta
Stichwörter: nk + verhältnismäßig + einbehaltung

6 Kommentare zu „NK Einbehaltung verhältnismäßig?”

Susanne Experte!

Wurde denn die Rechnung extra berechnet?

Entweder, Du hast eine Inklusivmiete bezahlt und damit auch nie eine Abrechnung bekommen oder Du hast Miete plus NK-Vorauszahlung gezahlt, dann muss über die Nk abgerechnet werden.
Für den ersten Fall darf er nichts einbehalten, da Pauschal abgegolten.

Sufenta

Wurde denn die Rechnung extra berechnet?

Entweder, Du hast eine Inklusivmiete bezahlt und damit auch nie eine Abrechnung bekommen oder Du hast Miete plus NK-Vorauszahlung gezahlt, dann muss über die Nk abgerechnet werden.
Für den ersten Fall darf er nichts einbehalten, da Pauschal abgegolten.[/quote:4c712]

Es gibt keinen Mietvertrag und wir hatten eben diese 370 Euro als Miete vereinbart inklusive Strom, Telefon etc.
(Es müsste doch dann Mietrecht nach BGB sein, oder?)

Ist mein hoher Heizkostenverbrauch nicht relevant?

Wie kann ich das Geld also zurück kriegen?
Ich will mich einerseits nicht streiten, da ich froh bin, wenn ich meine
Kaution wieder habe und gut ist, andererseits tun mir 200 Euro auch ziemlich weh.
Was könnte ich tun?
Eine Rechtschutzversicherung hab ich nicht und wegen dem Geld will ich
jetzt andererseits auch nicht in irgendeinen Verein eintreten...
Ich weiß nur, dass er die Mieteinnahmen nicht beim Finanzamt angibt.
Hab ich hier evtl. eine Möglichkeit einzuhaken?

Aber generell erst mal die Situation, wo stehe ich rechtlich und was darf er
bzw. nicht, dann alles andere <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Susanne Experte!

Dass er die Mieteinnahme nicht beim Finanzamt angibt ist natürlich Dein Druckmittel.
Warum fragst Du wg. Deiner Heizkosten? Wurde das abgemacht, dass das separat berechnet wird?

Wenn ja, dann ist die Einbehaltung rechtens. Wenn nein, dann ist mit monatlicher Zahlung der 370.- alles abgegolten inklusive der Heizkosten, dann kann er nichts einbehalten!

Sufenta

Die einzige Vereinbarung die esxistiert ist die Mietzahlung von 370 Euro.
Ansonsten gibt es weder weitere schriftliche noch mündliche Vereinbarungen.
Ich habe in meinem Kündigungsschreiben reingeschrieben, dass die Kaution zu 800 Euro (also wie eingezahlt) wieder ausgezahlt wird. Er gab mir die Kündigung mit dem Vermerk, dass nur 650 Euro wegen gestiegener Nebenkosten ausgezahlt werden zurück. Das ist alles.

Susanne Experte!

Bei Vereinbarung eines Pauschalbetrages darf er nichts einbehalten.

Werden die NK teurer, so muss er für die Zukunft die Inklusivmieter erhöhen, darf aber im Nachhinein nichts einbehalten.
Du solltest mit Klage drohen, sonst siehst Du das Geld nie wieder!!!

Sufenta

Wo kann ich (gesetzestext? Urteil?) nachlesen, dass bei Pauschalmiete keine NK Nachzahlung möglich ist?

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