Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin,

habe im Dezember 2001 eine Mietwohnung bezogen und war auch bereit die Kaution zubezahlen. Da aber der Mitarbeiter des Verwalters 2 x nicht in der Lage war den Antrag auf ein Kautionssparbuch richtig auszufüllen ist das im "Sande" verlaufen.

Im Mai 2005 habe ich einen Mangel angezeigt und da ist der Verwalter auf die fehlende Kaution gestoßen und fordert sie nun ein. Zuerst ganz höflich - dann mit der Androhung eines Mahnbescheides (Verjährung) und nun mit der Androhung auf fristlose bzw. fristgerechte Kündigung und was heißt eigentlich fristlose bzw. fristgerechte Kündigung - geht das.

Ich bin ja der Meinung damit kommt "er" nicht durch, aber meine Frau ist seeeehr besorgt

Könnt Ihr uns da was zu sagen oder einen Tipp geben?

Danke
Stichwörter: bzw + fristgerechte + fristlose + kündigung

0 Kommentare zu „fristlose bzw. fristgerechte Kündigung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.