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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meine NK-Abrechnung 2002 im Jahr 2003 erhalten...also fristgerecht. Allerdings habe ich über meinen Anwalt Widerspruch eingelegt und erklärte mich mit der Nachforderung nicht einverstanden. Sie erschien mir viel zu hoch und der mtl. Abschlag wurde auch falsch berechnet.
Auf dieses Schreiben vom RA hat mein Vermieter nie geantwortet und somit bin ich davon ausgegangen, daß es erledigt ist.
Jetzt kam die neue Abrechnung für 2003 und mit dieser fordert er nun auch die Nachzahlung von 2002.
Kann er das überhaupt oder ist diese Abrechnung nun verjährt, da ja keine Reaktion kam und auch keine Korrektur bzw. Neuberechnung.
Hoffe mir kann hier jemand Auskunft geben.
Lieben Dank schonmal.
Stichwörter: widerspruch + korrektur + nk + verjährt + wg

4 Kommentare zu „NK verjährt wg. Widerspruch u. keiner Korrektur?”

chrissi

Kann mir denn niemend weiterhelfen?

chrissi

Schade, ich habe gehofft hier eine Antwort zu finden. Kennt sich denn niemand damit aus oder habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt?!
Es ist mir wirklich wichtig. Vielleicht reagiert ja doch noch jemand...<!-- s :-( --><!-- s :-( -->

chrissi

Hat denn wirklich niemand etwas Ahnung hierüber und kann mir sagen, wie ich mich verhalten muß? Ob ich die NK tatsächlich noch nachzahlen muß, auch wenn keine korrekte Abrechnung nachgereicht wurde?

Gast Experte!

Bei den mageren Angaben mußt Du Deinen Anwalt wieder fragen.

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