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Ja, Sie müssen das Ihrem Vermieter melden. Der Vermieter muss immer über die in der Wohnung lebenden Personenzahl informiert werden. Auch muß sich Ihre Frau beim Einwohnermeldeamt in dieser Wohnung anmelden und bei der alten abmelden sonst verstößt sie gegen das Meldegesetz.
Durch eine weitere Person in der Wohnung erhöhen sich logischerweise die Nebenkosten und der Vermieter kann die Warmmiete erhöhen. Das ist sein gutes Recht. Geben Sie kein Bescheid, so verstoßen Sie gegen allgemeines Mietrecht.