Rano
Also ...
Die nun erhaltene Abrechnung ist korrekt.
Der Vermieter hatte tatsächlich einzelne Abrechnungen bereits -fristgerecht- verschickt? Das spricht klar gegen eine 'Zeitgewinnung'.
Er hat den Fehler eigenverantwortlich erkannt und korrigiert?
Er hat sich selbst und ALLEN MIETERN den Ärger einer falschen Abrechnung erspart?
Was willst Du????
RADLiN
ob der vermieter den fehler von sich aus bemerkt hat oder nicht, kann ich nicht sagen. jedenfalls haben wir unsere abrechnung für 2004 erst am 21.02.2006 erhalten und nicht bis zum 31.12.2005, darauf wollte ich hinaus.
ich dachte es muss einem mieter die abrechnung (ob korrekt oder nicht) bis zum 31.12. vorliegen, was bei uns ja nicht der fall war. für uns klingt es eben so, dass unser vermieter schnell diese mitteilung in den briefkasten geworfen hat, um bis zum ende der frist (31.12.2005) überhaupt etwas von sich hören zu lassen.
Berni911
Es sei denn, der Vermieter hat es nicht zu verschulden, dass er die Abrechnung nicht rechtzeitig vorlegen konnte!
Willst du am günen Tisch dich um die von dir verursachten Kosten drücken, wäre aus meiner Sicht Diebstahl.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->