Der_Mario
Hallo.
Ob Deine Toilette in der Wohnung ist oder sich außerhalb der Wohnungstür (Frage: Altbau?) befindet, ist dabei völlig irrelevant. Sie gehört zu der von Dir gemieteten Wohnung dazu.
Wenn Du dem Besucher Deines Vermieters gestattest, Deine Toilette zu benutzen, ist das so etwas wie Kulanz.
Ich frage mich da nur, warum er ihn nicht seine eigene Toilette benutzen lässt???
Da die Toilette zu Deiner Wohnung gehört, hast Du auch dort das Hausrecht, darfst also den Zutritt gewähren oder verweigern, wem Du willst.
Bei drei oder vier Tagen hätte ich das wahrscheinlich auch noch gestattet, aber wenn aus drei Tagen plötzlich sechs Wochen werden, ist das was völlig anderes.
Also untersag die Benutzung einfach wieder, wenn Dir das unter den neuen Voraussetzungen nicht passt. Oder schlag vor, dass der Besuch sich an den Wasserkosten für die Toilette beteiligt. <!-- s --><!-- s -->
Und bzgl. der dünnen Wand, was möchtest Du da erreichen?
bwende
Ob Deine Toilette in der Wohnung ist oder sich außerhalb der Wohnungstür (Frage: Altbau?) befindet, ist dabei völlig irrelevant.
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Die WOhnung hatte früher mal 3 Zimmer. Wurde zu eine 2-Zimmer Wohnung abgespeckt. Das übrige Zimmer ist jetzt das Bügel- und Gästezimmer des Vermieters. Die Toilette befindet sich gegenüber dieses abgetrennten Zimmers, also ausserhalb meiner Wohnungstür aber unmittelbar danach.
Ich frage mich da nur, warum er ihn nicht seine eigene Toilette benutzen lässt???
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Sehr gute Frage, die geb ich gleich heute Abend mal weiter <!-- s --><!-- s --> Eventuell weil die 1 Stockwerk weiter unten ist und die ne eigen Haustür haben. Irgendwie schon frech die Umstände auf mich zu laden, ich glaube der Vermieter braucht mal nen Dämpfer...
Da die Toilette zu Deiner Wohnung gehört, hast Du auch dort das Hausrecht, darfst also den Zutritt gewähren oder verweigern, wem Du willst.
Bei drei oder vier Tagen hätte ich das wahrscheinlich auch noch gestattet, aber wenn aus drei Tagen plötzlich sechs Wochen werden, ist das was völlig anderes.[/quote:ad316]
Das werd ich mit den Hinweis auf das Hausrecht und Mietvertrag auch machen. Mal sehen ob eine vernünftige Einigung möglich ist. Ich hab auch keine Lust mich mit dem Vermieter zu streiten, da wir im selben Haus wohnen und das dann meist zu nichts führt ausser noch mehr Ärger.
Und bzgl. der dünnen Wand, was möchtest Du da erreichen?[/quote:ad316]
Das mit der Wand werd ich wohl auf sich beruhen lassen, da es mich bis jetzt nie gestört hat. Da werd ich wohl eh nicht viel erreichen können. Da der Besuch auch nur zum Schlafen dort oben ist sollte das eigentlich auszuhalten sein (hoffe ich). Heute Nacht war es zumindest schon mal nervig da man bis ca. 1:00 den Mann nebenan hören konnte. Das kann einem schon de Schlaf rauben...
Der_Mario
Mit Mietminderung - falls Du das bei der dünnen Wand im Hinterkopf hattest - wirst Du wahrscheinlich nicht weit kommen, da die meisten Gerichte hellhörige Wände nur in Ausnahmefällen als Mietminderungsgrund anerkennen.