Susanne
Jeden Morgen steht ein Dummer auf-das gilt nicht nur bei Ebay. Der Versuch allein ist noch nicht strafbar. Inwiefern die Forderung in dieser Höhe an Dich berechtigt ist kann im Endeffekt nur ein Richter entscheiden.
Rano
Hmmm ... alles so halbgares Zeugs.
Wenn Du wirklich Zeugen hast, dass Du die Übergabe für Ende Dezember vorgeschlagen hast und der Hausmeister von sich aus einen Termin im Januar benannte hat, dann sollte das zum begründeten Widerspruch gegen die Mietforderung ausreichen.
Richtig ist auch Deine Auffassung zur Türreparatur:
Im Abnahmeprotokoll wird zwar auf eine Frist verwiesen, aber offensichtlich ist das betreffende Feld für eine Frist nicht ausgefüllt worden. Insgesamt ist hier nicht von einer ernstzunehmenden Fristsetzung auszugehen.
Also hätte der VM Dir die Frist auf anderem Wege mitteilen müssen. Innerhalb dieser Frist wärst Du für die Schadensbeseitigung zuständig gewesen.
DANACH hätte der VM dann den Schaden reparieren lassen können, dabei aber eine Schadensminimierungspflicht gehabt. Ein hochwertiges Türblatt ist natürlich ok, diese Anfahrt aber nicht.
Dies schön ausformuliert als Widerspruch an den VM, dabei die reinen Materialkosten für die Tür (als Entgegenkommen) akzeptieren.
Damit solltest Du in einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung hinreichend punkten können.
Gruß
Ralph
pillchen
Moin!
Tja, danke für die Tipps, so hinreichend beruhigend ist das nicht <!-- s:? --><!-- s:? -->
Aber andererseits, wenn man die ganze Geschichte von diesem neubauprojekt kennt, dann ist so einges bei der HV & dem erbauer schiefgelaufen... Allein das ist schon eine abendfüllende Veranstaltung.
Ich deute deren Verhalten auch eher so, um irgendwo Geld einzusammeln, weil denen ohnehin im Streit um Gewährleistungsmängel auch keiner seine Zuständigkeit signalisiert.
Nur was habe ich mit damit zu tun?
@Susanne,
Das mit dem Dummen mag wohl stimmen...aber ich halte die ganze Summe ja noch nicht einmal für "gerichtsfähig", da sind ja die Anwaltskosten bald höher... <!-- s --><!-- s -->
Gibt es für solchen HickHack keine Schiedsstellen oder ähnliches (so wie bei strittigen KFZ Reparaturen)?
Anwalt sucht ja auch nur Vergleichsurteile, die aber u.U. nicht 100% passen.
Und ich glaube kaum, daß man mir ohne Anerkenntnis der Nichtberechtigten Forderung [/b:5ecd2]die gezahlten 2600EUR Kaution vorher zurückzahlt.
Schönen Sonntag noch.
Gruß Thilo