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Öffentlicher Dienst: unterschiedliche kinderbezogene Leistungen
Angestellte und beamtete Lehrer dürfen unterschiedlich hohe kinderbezogene Leistungen erhalten. Hierin liegt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts selbst dann keine unzulässige Diskriminierung, wenn sich die Gruppe der Angestellten überwiegend aus Frauen zusammensetzt.
Urteil des BAG vom 03.04.2003
6 AZR 633/01
MDR Heft 10/2003, Seite R13