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Olgeve hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits!

Mein Problem liegt in folgendem Sachverhalt:

Für meinen dreimonatigen Berlinaufenthalt hatte ich mir eine hübsche, ansehnliche Wohnung gemietet. So weit so gut, an der Wohnung war nichts auszusetzen - mein Problem liegt woanders: eines Tages klingelte unser Nachbar an der Tür, und beschrieb uns folgenden Sachverhalt in etwa diesem Wortlaut: "Wir haben hier eine Freundin, die hochschwanger ist und für die 'ernste Phase' gerne ein Zimmer für sich alleine hätte. Wäre es okay, wenn ich bei Ihnen einziehe, bis unsere Freundin ins Krankenhaus fährt? Mehr als zwei Tage dürfte das nicht dauern, und die Wohnungsschlüssel können Sie mir auch anvertrauen, ich bin ein guter Freund des Mieters."

So weit, so gut - naiv, wie ich bin, habe ich sofort eingewilligt und diesem Freund auch die Wohnungsschlüssel anvertraut. Tatsächlich wurde ich nicht enttäuscht - alles lief glatt, nach 2 Tagen zog er wieder aus und gab mir auch die Schlüssel zurück.

Bei der Schlüsselübergabe an den Vermieter, nachdem also die 3 Monate verstrichen waren, erwähnte ich beiläufig, dass "Ihre Freunde mal kurz für zwei Tage eingezogen" wären.

Die Reaktion hierauf war mehr als nur ärgerlich: völlig außer sich verlangt er seitdem 1000 Euro "Bußgeld" dafür, dass wir dem Nachbarn ohne Einwilligung des Vermieters die Schlüssel gegeben haben.

Meine Frage kann man sich nun denken: Was kann ich gegen die Forderungen des Mannes ausrichten, oder ist er gegebenenfalls sogar im Recht?

Gruß,
J. A.

PS: Ich habe diesen Text im Auftrag einer irischen Freundin verfasst, der dieses Schicksal widerfahren ist...

1 Kommentar zu „Ohne Einwilligung Wohnungsschlüssel geliehen”

Berthelstal Experte! 06.10.2009 08:39

Darauf brauchen Sie nicht zu reagieren. Sie können jederzeit Besuch empfangen und diesen auch die Schlüssel aushändigen. Ein "Strafrecht" des Vermieters existiert nicht.

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