Carli
Wenn ihr beiden den MV unterschrieben habt, haftet ihr beiden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des MVs, auch bei Rückgabe der Wohnung. Eine Auszahlung deiner Teilkaution muß der VM nicht vornehmen. Erst wenn alles vertragsgemäß erledigt ist, muß er alles auszahlen an einen von euch beiden. Einigen müßt ihr (du und Mitmieter) euch untereinander.