Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich brauche Rat, und zwar folgender Sachverhalt: Meinem Sohn wurde die Wohung ordentlich gekündigt mit Frist von 3 Monaten wegen angeblicher Mietrückstände und vertragswidrigem Verhalten beüzglich der Hausordnung, z.B. er würde den Mülleimer nicht raussetzen und die Treppe nicht putzen. Eine Abmahnung bezüglich dieser Vorwürfe hat er nie bekommen. Hintergrund dieser Kündigung war wohl die berechtigte Beanstandung der vom Vermieter erstellten Nebenkostenabrechnung. Dieser Kündigung haben wir widersprochen. Nachdem wir dem Vermeter die regelmäßigen Mietzahlungen nachgewiesen hatten und kein Mietrückstand bestand und auch das vertragswidrige Verhalten entkräftet wurde, erhielt er nunmehr formlos ein Schreiben des Vermieters, in dem dieser mitteilte, er werde an der Kündigung festhalten, da er nunmehr selbst sowie ein Enkel von einer Frau ... - wer auch immer das sein mag - die Wohnung nutzen werde. Zudem wurde formlos und ohne Angabe von Gründen die Miete für die Wohnung in diesem Schreiben um 50,00 € erhöht. Wir gehen davon aus, dass dies rein schikanösen Charakter hat, weil der Vermieter weiß, dass mein Sohn eine höhere Miete nicht zahlen kann. Was darf der Vermieter und wie verhält man sich jetzt am besten. Mein Sohn hat vor, auch dieser Eigenbedarfsanmeldung sowie Mieterhöhung zu widersprechen und in der Wohnung wohnen zu bleiben.
Stichwörter: ordentliche + wegen + eigenbedarf + kündigung

1 Kommentar zu „ordentliche Kündigung und Kündigung wegen Eigenbedarf”

Susanne Experte!

Aufgrund dieser Tatsachen solltet Ihr einen Fachanwalt aufsuchen!

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