Berthelstal 21.09.2010 00:06
Normale Abnutzung des Fußbodens geht zu Lasten des Vermieters. Es gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen.
Balkonexperte 21.09.2010 09:27
Und hier finden Sie entsprechende Urteile:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm
Also ist das einzig und allein das Problem Ihres Vermieters. Und ehrlich, ein Parkettboden, der nach 5 Jahren schon abgeschliffen werden muss war von Anfang an "mangelhaft". Entweder zu weiches Holz und/oder falsche Versiegelung.
Parkett aus Hartholz (Eiche, Buche, Mahagoni) hält bis zu 20 Jahren, bevor er aufgearbeitet werden muss.
Bladder 21.09.2010 15:20
Ich stimme meinen beiden Vorschreibern zu.
Es sieht hier so aus, als wolle der Vermieter eine mögliche Unwissenheit des Mieters ausnutzen und sich seine Kosten doppelt zahlen lassen (Miete und Reparatur).
Oder aber der Mieter hat eine Individualvereinbarung unterschrieben.
Sagt denn der Mietvertrag was spezielles zum Parkettboden?