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Lavendula hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

wir sind vor 2 Jahren in eine Whg mit Parkett gezogen und wollen demnächst umziehen.

Als wir die Whg übernommen haben, musste der Vormieter (Mietzeit 5 Jahre, Erstbezug) den gesamten Parkett schleifen lassen, was tausende von Euro kostete.

Wir konnten uns damals nicht vorstellen, wie ein Junggeselle, der beruflich viel unterwegs ist, einen Parkettboden angeblich so verkratzen kann.

Inzwischen haben wir aber herausgefunden, dass der Parkett unglaublich empfindlich ist und der Vermieter bei unserem Auszug wohl auch auf das Schleifen bestehen wird.

Ist das legitim? Der Boden wurde ja nur normal und schonend benutzt. Darf dafür so viel Geld verlangt werden? Wir rechnen mit ca. 3.000 - 8.000 Euro.

Und zahlt das die Haftplicht?

3 Kommentare zu „Parkettboden bei Auszug abschleifen lassen”

Berthelstal Experte! 21.09.2010 00:06

Normale Abnutzung des Fußbodens geht zu Lasten des Vermieters. Es gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen.

Balkonexperte Experte! 21.09.2010 09:27

Und hier finden Sie entsprechende Urteile:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm

Also ist das einzig und allein das Problem Ihres Vermieters. Und ehrlich, ein Parkettboden, der nach 5 Jahren schon abgeschliffen werden muss war von Anfang an "mangelhaft". Entweder zu weiches Holz und/oder falsche Versiegelung.

Parkett aus Hartholz (Eiche, Buche, Mahagoni) hält bis zu 20 Jahren, bevor er aufgearbeitet werden muss.

Bladder Experte! 21.09.2010 15:20

Ich stimme meinen beiden Vorschreibern zu.

Es sieht hier so aus, als wolle der Vermieter eine mögliche Unwissenheit des Mieters ausnutzen und sich seine Kosten doppelt zahlen lassen (Miete und Reparatur).

Oder aber der Mieter hat eine Individualvereinbarung unterschrieben.

Sagt denn der Mietvertrag was spezielles zum Parkettboden?

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