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Venusfalle hat diese Frage gestellt
Hallo
ich bin vor Jahren in eine Wohnung gezogen, die ich nur genommen habe weil mir versprochen wurde den Garten auf Kosten des Vermieters herzurichten.

Einzugsdatum 01.01., der Garten voll Bauschutt sollte Sommeranfang gerichtet werden.

Im Mietvertrag steht nur dass der Garten auf deren Kosten gerichtet wird, mündlich wurde uns der erste kommende Sommer zugesagt. Dies ist nun schon knapp 6 Jahre her u gemacht ist nichts geworden.

Auf Nachfrage kommt nur die Antwort: Zu gegebenen Zeitpunkt oder gar nichts.

Des weiteren steht im Mietvertrag ein Parkplatz vor dem Haus, dafür musste vom Vermieter, bzw. Verwalter immer ein Parkschein von der Stadt geholt werden.
Hat auch eine zeitlang geklappt.

Dann hat der Verwalter gewechselt und seitdem gehen eben weder die Gartenbauvorhaben vorwärts noch bekomme ich einen weiteren Parkschein.

Nachdem ich deswegen mehrmals nachgefragt habe, bekomme ich die Antwort, ich kriege keinen Parkplatz mehr.

Aber dieser ist doch auch Teil des Mietvertrages und kann nicht einfach so gestrichen werden?

Müsste dann nicht ein anderer Parkplatz gestellt werden oder aber die Miete gemindert werden?

Wofür gibt es sonst Verträge, wenn man danach macht was man will?

Kann ich weiterhin mit dem Auto da stehen oder darf der Vermieter mich abschleppen lassen?

Danke schon mal für Ratschläge :)

Liebe Grüsse

1 Kommentar zu „Parkplatz einfach gestrichen, Gartenbau ebenso”

Berthelstal Experte! 06.01.2011 14:37

Wenn der Parkplatz Ihnen im Mietvertrag zugewiesen wurde, gehört er weiterhin zum Mietobjekt. Ein Eigentümerwechsel hat darauf keinerlei Einfluß, da der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des Alteigentümers eintritt.
Machen Sie den neuen Vermieter schriftlich darauf aufmerksam, das er Ihnen den Parkschein wieder zustellt. Wenn nicht, holen Sioe den Parkschein selbst und mindern Sie die Miete um diesen Betrag.
Versprechungen Ihrers damaligen Vermieters zu den anderen Dingen können Sie vergessen.

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