Rano
Frage 1) Hast Du das Bad wirklich in diesem historischen Zustand übernommen?
Frage 2) Hast Du während der Mietzeit eine Erlaubnis zur Modernisierung / zum Umbau des Bades eingeholt?
Grundsätzlich muß eine Mietsache natürlich so zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurde!
Nachvollziehen könnte ich das Verhalten, wenn das Bad in "Heimwerkerqualität" modernisiert wurde. Da habe ich schon die gräuseligsten Sachen gesehen.
Gruß
Ralph
oststrand
Hallo
Das Bad war schon so bei meinem Einzug. Ich habe da keine Änderungen dran unternommen.
Das Bad sieht wirklich nicht gut aus, das muß wirklich ein totaler Amateur gebastelt haben.
Bleibt jetzt mal abzuwarten, was morgen mein Anwalt zu diesem Mietvertrag sagt...
Gruß
Housing
Hallo zusammen,
ich bin hier ganz neu und durch Zufall auf diese Seite gestoßen.
Muss möchte ein Mietverhältnis kündigen, welches am 18.07.2001 begründet wurde, aber zum 01.09.2001 begann. Also doch neues Mietrecht, oder?
Wie schreibe ich diese Kündigung? Hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06.2006. [/b:fed6d]
Ist das so korrekt?
Und wie versende ich die Kündigung? Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Heike