BK-Mann
Hallo,
um es kurz zu machen.
Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschaden)und die Gebäude-Haftpflichtversicherung können zu 100% auf den Mieter umgelegt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, ob das Objekt eventuell ein gemischt genutztes ist - d.h. ob sich Gewerbeeinheiten im Objekt befinden.
Dann wäre festzustellen, ob das Gebäude überwiegend gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird. Dafür gibt es die Einheitswertbescheinigung der Stadt.
Ist dies der Fall, könnte sich die Umlagefähigkeit etwas zugunsten des Mieters verändern.
Und darauf achten bei der Rechnungsprüfung, ob eventuelle Gutschrfiten der Versicherungen dem Mieter gut geschrieben wurden. <!-- s --><!-- s -->
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht umlagefähig (Handbuch der Mietnebenkosten von Michael J. Schmidt, 9. Auflage Rnd 5266)
Gruß
BK-Mann