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jumi hat diese Frage gestellt
Vorgestern habe ich von unserem alten Vermieter (Wohnungsgesellschaft mit großem Bestand)
die Nebekostenabrechnung für 2007 erhalten. Hierin werden plötzlich Kosten für einen Hauswart aufgeführt, von dessen Existenz wir gar nicht wussten. Wir haben 20 Jahre dort gewohnt und in den vorherigen Abrechnungen waren diese Kosten nicht enthalten. Ebenso nicht im Mietvertrag. Es gab auch keine schriftliche Information über die Anstellung eines Hauswartes.
Im Otkober/November 2007 hat lediglich jemand eine Pinwand im Hausflur angebracht, auf welcher Ansprechpartner für Notfälle vermerkt waren. Ein Hauswart war auch dort nicht aufgeführt.
Muss ich unter diesen Voraussetzungen die Kosten für den Hauswart überhaupt anerkennen und
begleichen?

1 Kommentar zu „Plötzlich Nebenkosten Hauswart in Abrechnung”

Feffek Experte! 22.12.2008 11:00

Hallo jumi,

Antwort: Nein, musst du nicht!

Die Begründung hast du dir selber schon gegeben, denn

1. ?die Umlagefähigkeit ist nicht im Mietvertrag verankert!
2. ?du wurdest nicht vorab über die Veränderung zur Betriebskosten formgerecht informiert (BGB §§ 556,556a ff ; §560 ff)

Lege auf jeden Fall Widerspruch ein!!!

Ungeachtet dessen hast du das Recht zur Einsicht in die Vertragsgrundlage (Rechnungsbelege // Hausmeisterdienstleistungsvertrag, welchen der Vermieter und das jeweilige Unternehmen abschliesst) vgl. hierzu LG Berlin GE 2006, 849; MM 2003, 297 // LG Bonn WuM 1998, 353. Werden von Vermieterseite Hausmeister von externen Unternehmen beauftragt, sind oft verstecke Kosten vorhanden, welchen laut Gesetzgebung nicht umlagefähig sind bzw. doppelt vorhanden sind (z.B. in Heizkosten, Müllentsorgung/Straßenreinigung u.s.w.).

Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Schönes Fest
Feffek

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