Berthelstal 17.03.2011 07:57
Hier finden Sie die Antwort:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm
D-D-I 20.03.2011 11:53
Hallo Sunny110,
eine ( bevor stehende ) Modernisierung muss der Vermieter den Mieter gemaess BGB 554 mindestens 3 Monate vorher ankuendigen usw. Erst wenn das erfolgt ist, kommen alle weiteren Massnahmen dann zur Bedeutung.
Antwort auf Frage 1: Wenn die Modernisierung rechtzeitig angekuendigt wurde und die Erhoehungserklaerung korrekt ist, dann zum 01. Juni
Antwort zu Frage 2: Wann die Erhoehungsmoeglichkeiten nach Abschluss der Massnahmen verwirkt sind, ist nicht eindeutig geregelt. Man geht von 4 Jahre nach Abschluss der Massnahme aus.
Antwort zu Frage 3: Die Kosten fuer Instandsetzungs und Instandhaltungssmassnahmen sind in der Regel vom Vermieter zu tragen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I