Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ist es rechtens, dass mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung z.B. bei der Müllgebühr nach Personen verteilt, jedoch die Versicherungen nach Wohnfläche der Wohnung.
Wiederrum wurde z.B. die Gartenpflege nach Wohnungen abgerechnet.
Welches Gesetz ist für die Schlüssel vorgesehen?

Im Mietvertrag wurde die Wohn- und Nutzfläche angegeben und nicht die Personenanzahl!

Gruß, Jessica

1 Kommentar zu „Verschiedene Verteilerschlüssel”

Susanne Experte!

Hallo Jessica,

das BGB sagt, dass ohne Vereinbarung im MV grundsätzlich alle NK nach Wohnfläche umgelegt werden sollen. Überlässt es aber den Vertragspartnern, dies anders im MV zu vereinbaren.
Demnach müsste in Deinem MV stehen, dass die Müllkosten nach Personen umgelegt werden. Eine feste Anzahl kann im MV nicht festgelegt werden, da die Personenzahl in einem Haus auch während eines Wirtschaftsjahres wechselt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.