Susanne
Hallo Jessica,
das BGB sagt, dass ohne Vereinbarung im MV grundsätzlich alle NK nach Wohnfläche umgelegt werden sollen. Überlässt es aber den Vertragspartnern, dies anders im MV zu vereinbaren.
Demnach müsste in Deinem MV stehen, dass die Müllkosten nach Personen umgelegt werden. Eine feste Anzahl kann im MV nicht festgelegt werden, da die Personenzahl in einem Haus auch während eines Wirtschaftsjahres wechselt.