Gast hat diese Frage gestellt
guten morgen zusammen,
ich habe als vermieter streit mit einer mieterin über die nbkabr 2004; dieser streit zieht sich nun unter mitwirkung des mietervereins bereits seit august 2005 hin; es geht dabei um die anfechtung der höhe eines nachzahlungsbetrags; ich möchte gar nicht inhaltlich auf deie sache eingehen, sondern wünsche mir einen grundsätzlichen rat: da inzwischen keine aussicht auf eine gütliche einigung mehr besteht, möchte ich nun rechtliche schritte einleiten; hier fehlt mir aber noch die erfahrung; würdet ihr mir zunächst zu einem mahnbescheid raten? das prozedere kenne ich recht gut, da ich schon zweimal mahnbescheide erlassen habe (ebay!!), oder lieber direkt einen anwalt aufsuchen? und wie funktioniert die einschätzung der erfolgsaussicht durch einen anwalt? gibt es "unverbindliche" akteneinsicht, bevor man sich mit einem anwalt einlässt? ich habe keine rechtsschutzversicherung …
bin für jeden hinweis oder link dankbar!
hg
schumick