Gast
Hallo,
die Miete zurückfordern geht wohl nicht, gezahlt ist gezahlt, dem Vermieter kann es gleich sein, wer die Miete gezahlt hat, Sie waren ja der Untermieter von Ihrer Ex-Frau !
Wenn Ihre Ex-Frau gekündigt hat, mit 3 Monatsfrist müssen Sie wohl auch raus, Miete können Sie aber nicht zurückverlangen.
Gruß
Gast
So,habe nochmals alles überprüft.Wie gesagt es bestand keine Vertrag zwischen mir und der Vermieterin.Ich war damit auch kein Untermieter bei meiner Frau.Ich sollte lediglich nach Aussage meiner Vermieterin 5€ Wassergeld zusteuern.Meine Vermieterin hat die letzten Jahre über das Geld verfügt,alos das Geld für die Miete erhalten.Ich aber wiederrum habe Geld für etwas bezahlt wo ich keinen Vetrag für habe.Ändert sich da die Situation nicht?