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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind September 2005 in eine neue Wohnung gezogen. Dort durften wir 2 Monate (September + Oktober) mietfrei wohnen. Das dies nicht gleichbedeutend mit "nebenkostenfrei" ist erfuhren wir mitte 2006, in dem wir eine Mahnung bekamen, in der angemahnt wurde, die fehlenden 2 Nebenkostenbeiträge a 2x90,- € nachzuzahlen. Dies taten wir auch umgehend.

Nun erhielten wir Ende Dezember 2006 die Nebenkostenabrechnung für 2005. Auf dieser Abrechnung sind jedoch nur Nebenkostenvorauszahlungen für 2005 in Höhe von 2 Monatsabschlägen, und damit ohne die in 2006 zusätzlich per mahnung nachgezahlten, aufgeführt. Eigentlich hätten uns jetzt alle 4 Abschläge gutgeschrieben sein müssen (Sept + Oktober + Nov + Dez)

Die Vermieterin vertritt den Standpunkt, da die angemahnte Nebenkostennachzahlung erst 2006 eingetroffen ist, das sie auch nur ins Jahr 2006 verbucht werden kann - und uns nicht für das jahr 2005 gutgeschrieben werden kann.

Ist das rechtens ? Immerhin war es eine Mahnung wegen fehlender Vorauszahlungen in 2005 ?

3 Kommentare zu „Nebenkosten(nach-)zahlung ins falsche Jahr verbucht !?”

Berni911 Experte!

Moin!

Die Vermieterin vertritt den Standpunkt, da die angemahnte Nebenkostennachzahlung erst 2006 eingetroffen ist, das sie auch nur ins Jahr 2006 verbucht werden kann - und uns nicht für das jahr 2005 gutgeschrieben werden kann.[/i:7fb62]

Die Aussage ist doch richtig, weiß nicht, was sie daran stört.

Welche Nebenkostennachzahlung haben sie den schon mal für 2005 erhalten/gezahlt ?
Bisher haben sie in 2006 doch nur die fehlenden Nebenkostenvorauszahlung von 2005 beglichen, ich versteh nicht das Problem!
Die Abrechnung ist falsch, da von der Vermieterin bestätigt wurde, dass die Zahlungen für 2. Monate 05 vorhanden sind und in 2006 nochmals 2 Monate 05 bezahlt wurden.
Macht 4 Monate 05, wenn nur 2 angegeben sind, ist das falsch. Abrechnung muss korriegiert werden, vorher werden NAchzahlungen auch nicht fällig

Grüsse

Rhodan76

Macht 4 Monate 05, wenn nur 2 angegeben sind, ist das falsch. Abrechnung muss korriegiert werden, vorher werden NAchzahlungen auch nicht fällig [/quote:3029a]

So ist es, mit der angemahnten Nachzahlung von 2 Nebenkostenabschlägen für die Monate Sept. + Oktober kommen wir für das Jahr 2005 insgesamt auf 4 Monate für die Abschläge gezahlt wurden. Angerechnet wurden uns in der akt. Jahresendabrechnung für 2005 nur 2 Abschläge - was für uns jetzt unter dem Strich ein höhere Nachzahlung für das Jahr 2005 einbrachte. Wir sollen sozusagen die Monate Sept. + Oktober doppelt bezahlen - einmal per damaliger Mahung und jetzt noch einmal per Nachzahlung laut Jahresendabrechnung.

Als "Kuhhandel" wurde uns vorgeschlagen, daß die nachgezahlten 2 Monatsabschläge auf die im Jahr 2006 regulär gezahlten Abschläge aufgeschlagen werden - so das hier dann eine niedrigere Nachzahlung zu erwarten ist. Sollte man sich darauf einlassen, oder lieber auf die richtige Buchung in 2005 bestehen ?

Berni911 Experte!

Hallo,

darüber diskutiere ich nicht, wenn jemand zu blöd ist das richtig zu buchen, dann soll der sich das vom Richter erklären lassen. Über was fürn Schwachsinn reden wir hier ? Abschlagzahlungen für 2005 werden mit Kosten in 2005 verrechnet und nix anderes.

Schriftlich widersprechen, fertig!

Gruß

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