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Hallo zusammen,
mal ein etwas kniffliger Sachverhalt.
Partei A befindet sich als Mieter in einem 6-Parteien Haus. Haus und Grundstück gehören Vermieter V. Im Mietvertrag von Partei A steht nichts über die Nutzung das angeschlossenen Gartens, es gibt jedoch öffentliche Aussagen (und immer wieder Bekräftigungen) des Vermieters, dass der Garten gemeinschaftlich durch die Mieter genutzt werden darf.
Partei B hat sich daraufhin von 5 Jahren (!!) (Frage: Gewohnheitsrecht??) die Genehmigung (mündlich) vom Vermieter eingeholt, eine Terasse in den gemeinsamen Garten zu bauen, mit der "Bedingung" von V, dass alle Mieter dies nutzen sollen dürfen. (Frage: Geht das?) Diese Terasse wurde von Partei B und C aufgestellt und besteht aus Pallisaden, die (ohne Fundament) in den Boden eingelassen sind, sowie einer Begradigung des abfallenden Untergrunds (Abtragung auf der einen und Aufschüttung auf der anderen Seite), sowie darauf Holzfliesen, die an den Aussenrändern von einer Holzkante umschlossen sind. Diese Holzkante wiederum ist ebenfalls in den Boden eingelassen (die Holzfliesen liegen eher lose auf dem Untergrund). (Im übertriebenen Sinne ist das ein Brett mit 0,5cm Stärke, welches der Längskante nach wenige Zeintmeter in den Boden geschlagen wurde)
Es entwickelt sich Streit, zwischen Partei B und D, wegen anderer Punkte und D verlangt, dass (nach 5 Jahren) die Terasse abgerissen werden soll. Vermieter V jedoch wiederspricht dem und bekräftigt nochmals sein Einverständnis, für diese Terasse.
Partei B zieht aus und Partei A übernimmt käuflich die Terassenkonstruktion von Partei B und C. Partei A stellt sich nun (in genau gleichem Stil, wie die ausgezogene Partei) Holztisch und Klappstühle auf diese Terasse, zusammengeklappt und abegdeckt mit einer regenundruchlässigen Plane. Mit der Info an einige Mieter (nicht Partei D), dieses auch benutzen zu dürfen.
Partei D, immer noch verärgert über die Nicht-Beseitigung der Terasse, stellt sich nun Biertisch und -Bank auf die Terasse. VERMUTLICH haben sie zuvor mit Vermieter V gesprochen, der dies scheinbar erlaubte. Das grosse Problem an der ganzen Sache ist nun, dass die Bierzeltgarnitur der Partei D so nahe an die bereits dort stehende Gartentischgarnitur von Partei A gestellt wurde, dass ein Aufklappen und Aufstellen von A's Stühlen nicht mehr möglich ist. (Frage: Nötigung??) Somit kann die Gartentischgarnintur von Partei A gar nicht wie vom Vermiter V gebeten und von Partei A erlaubt von allen genutzt werden.
Meine Fragen dazu sind nun folgende:
Hat sich mit den 5 Jahren schon Gewohnheitsrecht eingschlichen und Partei D kann die Beseitigung gar nicht mehr verlangen?
Kann der Vermieter die durch Partei B, resp. Partei A, gekaufte Sache der Allgemeinheit zur Verfügung stellen? (Dass Vermieter V das Recht hat, dennoch den Abriss/Rückbau zu verlangen ist mir trotzdem klar!)
Kann Partei A die Terasse "rechtskräftig" von Partei B abkaufen?
Sind die Bodenfliesen oder die Pallisaden dann überhaupt Eigentum von Partei A oder stellt die "eingegrabene", jedoch Fundamentlose Umrandung schon eine "feste" Verbindung der Terasse mit dem Untergrund dar?
Ab wann geht dann das Eigentum in der Mietsache unter?
Wenn alles obere zum Leidwesen von Partei A ausfällt, ist dann die "zu nahe" Aufstellung der Bierzeltgarnitur von D denn schon Nötigung? Und wenn ja, an wem (Partei A, den restlichen Parteien, die das nicht mehr nutzen können)??
Was passiert, wenn Partei D verkündet, dass dies ebenfalls zur generellen Benutzung dort steht?
Auf Grund der relativ hohen Impulsivität beider Parteien A und D ist bisher jeglicher Gesprächsversuch (teilweise sogar mit Drohungen) gescheitert...
Wäre nett, wenn mir jemand bei dem obigen Sachverhalt helfen könnte.
VIelen Dank und Gruß