Sabrina2008
Du hast das schon richtig verstanden. Zum einen will der Hausverwalter das Geld für die Stromkosten des Hausstroms. Und wie ich bereits ja erzählt habe, habe ich nur kurz diesen Strom benutzt um den Fehler (den Stromausfall in meiner Wohnung) auf den Grund zu gehen. Er will aber den gesamten Betrag, der den bisherigen Durchschnitt überstiegen hat, geltend machen. Ich habe dir ja geschrieben, dass die Nachbarin ihre Gefriertruhe an den Hausstrom angehängt hatte. Diese Kosten will er nun bei MIR geltend machen. Zudem soll anscheinend noch eine Nebenkostenabrechnung offen sein. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob dies der Fall ist. Der Hausverwalter hat mir nun gedroht, wenn ich die Kosten nicht binnen 14Tagen bezahle, wird er es weiterleiden und ich werde anderweitig meine Konsequenz daraus ziehen. Auch meinte er, dass es Dinge gibt die nie verjähren. Ich habe mich mit dem Energieversorger in Verbindung gesetzt. Es gibt keine offene Rechnung, zumindest nicht auf meinen Namen. Alle Rechnungen von meinem Anschluss wurden bezahlt. Offensichtlich von mir. Ich kann das nicht nachvollziehen, da ich keinerlei Dokumente mehr darüber habe. Auch über das Mietsverhältnis habe ich kein einziges Schreiben/Vertrag mehr. Ich war mir nicht bewusst das ich das noch benötigen würde, so habe ich diese Sachen letztes Jahr beim Umzug ins Haus entsorgt. Kann man mir daraus einen Strick ziehen?
Susanne
Die Forderung, falls überhaupt beweisbar eine besteht, ist natürlich verjährt.
Ohne vernünftige Rechnung gibt es natürlich auch keine Forderung. Dem kannst Du gelassen entgegensehen, falls er meint, er müssen das Geld einklagen.
Es gibt da Leute, die gehen soweit und sind unbelehrbar: also falls ein Mahnbescheid eintreffen sollte, an die 14 tägige Widerspruchsfrist denken und Widerspruch einlegen mit der o.g. Begründung.
Sabrina2008
Erstmal schön das du den Text entziffern konntest. Beim heutigen durchlesen, hab ich bemerkt welchen Schwachsinn ich gestern in meiner Aufregung geschrieben habe.
Nachdem heutigen Tag habe ich noch eine weiter Frage.
Ich habe erfahren, dass es anscheinden eine Rechnung gibt die auf das Jahr 2003 oder 2004 datiert ist. Diese Rechnung hatte mich allerdings nie erreicht. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob er die nicht jetzt erst erstellt hat(wenn es sie wirklich gibt). In der heutigen Zeit ist nämlich alles möglich. Was, wenn es diese Rechnung wirklich gibt??? Ist er in der Pflicht zu beweisen, dass ich diese Rechnung erhalten habe? Ich habe nämlich gestern gelesen, dass es völlig ausreichend sei, wenn er sie ohne Einschreiben verschickt hat. Das kann doch nicht sein, oder? Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass ich bzw. unser Unternehmen immer in der Pflicht sind, so etwas beweisen zu können. Ich bin davon ausgegangen, dass das alle Branchen betrifft.
Ich ärgere mich nicht über das Geld, denn es ist bezahlbar. Aber ich ärgere mich darüber, dass ich den Mist der anderen bezahlen soll, nur weil bei dieser Familie nichts zu holen ist. Und darüber, dass es knapp 6 Jahre her ist.
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Grüße Sabrina
Susanne
Maßgeblich ist doch das Jahr der Leistungserbringung und nicht der Rechnungsgestellung!
Eine Grundlage für eine Forderung ist erstmal ein Vertrag. Ein Vertrag besteht aus 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, bzw. Angebot und Bestellung.
Ich bin mir nicht sicher, was hier überhaupt in REchnung gestellt werden soll?
Die Stromentnahme?
Hausmeisterkosten?
Ich habe verstanden, dass es um die Stromentnahme gehen soll? Die Versorger rechnen jährlich ab- die Stromentnahme hätte über die jährliche NK kommen müssen, da Du doch offensichtlich Hausstrom/Allgemeinstrom entnommen hast. Eine Grundlage dafür ist die Rechnung vom Versorger.
Vielleicht doch noch mal genauer erklären?
Ich hab nochmal nachgelesen, ging um Nebenkostenabrechnung- dafür ist die Ausschlussfrist 12 Monate nach Abrechnungszeitraum. Selbst wenn die aus 2004 ist, wäre die Ausschlussfrist am 31.12.2005 zu Ende gewesen. Und stimmt: den Zugang hat der Absender zu beweisen!
Susanne
Nein. Der Hausmeister hat einen Kopfschuss...
Soll er doch weiterleiten, was er will.
Das sind nur hohle und leere Drohungen, der will Dich einschüchtern und weis genau, dass er nichts in der Hand hat.