Gast hat diese Frage gestellt
hallo,
mein vermieter stinkt mich an, und das gewaltig, nun wollte ich wissen um wieviel ich meine miete nach den folgenden kreterien mindern darf/kann:
- seit 02.02.07 ist die heizung (mal wieder) ausgestellt, und es waren zwischendurch wieder minusgrade, und verdammt kalt in meiner wohnung!!!
- undichte fenster (altbau, holzfenster, teilweise fehlender kit)
- fenster lassen sich nicht richtig schliessen
- im hausflur riecht es nach abfluss (ekelhafter gestank)
- die haustür ist definitv nicht einbruchssicher (also kurz gegen gelehnt ist sie offen)
- einige steckdosen funktionieren nicht
- im wintergarten kommt wasser durch die decke
- keine klingel/summer
- warmwasser braucht stunden bis es bei mir warm ist!
so, das sind hier nur einige mängel, ich könnte noch stunden so weiter machen, diese betreffen mich aber am gravierensten. nun wüssze ich gerne um wieviel ich die miete mindern kann, was f+r rechtliche folgen das für mich haben könnte... und wenn es geht auch aktenkundige gerichtsbeschlüsse zu den einzelnen themen.
danke euch im vorraus