Susanne
Na, Mädels- das Streichen der Zimmer ist da wohl das kleinere Problem!
Falls Ihr beide als Hauptmieter im Mietvertrag steht, kannst Du nicht allein kündigen. Entweder beide oder keiner!
Falls der Vermieter sich darauf einlässt, immerhin verliert er einen Gesamtschuldner, kannst du mit ihm und Deiner Mitbewohnerin einen Auflösungsvertrag machen.
Wenn das Zimmer im Januar gestrichen wurde, bist Du nach weniger als einem Jahr nicht zur renovierung verpflichtet.
Maria84
Danke Susanne für deine Hilfe. <!-- s --><!-- s -->
Die Frage wegen der Kündigung dachte ich, hätte sich mit meinem letzten Absatz erschlossen.
Sie hat meine Kündigung unterschrieben und der Vermieter hat uns einen Teilaufhebungsvertrag zukommen lassen, den wir beide nochmals gemeinsam unterschrieben haben.
Dann müsste ich ihr auch nicht mal die 20 Euro Renovierungspauschale geben?
Ich werd es ihr schon überweisen, um Konfrontationen zu vermeiden.
Ich möchte an meinem Auszugstag ein Abnahmeprotokoll erstellen.
Was kann man machen, sollte meine Mitbewohnerin dieses nicht unterschreiben? Oder muss der Vermieter dieses Protokoll abnehmen?
Susanne
Danke Susanne für deine Hilfe. <!-- s --><!-- s -->
Die Frage wegen der Kündigung dachte ich, hätte sich mit meinem letzten Absatz erschlossen.
Sie hat meine Kündigung unterschrieben und der Vermieter hat uns einen Teilaufhebungsvertrag zukommen lassen, den wir beide nochmals gemeinsam unterschrieben haben.
Hört sich prima an, gute Lösung![/color:0d87c]
Dann müsste ich ihr auch nicht mal die 20 Euro Renovierungspauschale geben?
Ich werd es ihr schon überweisen, um Konfrontationen zu vermeiden.
[color=#FF0000:0d87c]Ja, manchmal zahlt man halt für weniger Ärger...[/color:0d87c]
Ich möchte an meinem Auszugstag ein Abnahmeprotokoll erstellen.
Was kann man machen, sollte meine Mitbewohnerin dieses nicht unterschreiben? Oder muss der Vermieter dieses Protokoll abnehmen?[/quote:0d87c]
Anspruch auf ein Abnahmeprotokoll besteht nicht, weder gegen Deinen Vermieter noch gegen Deine Mitbewohnerin.
Jedenfalls einfach mal alle Zählerstände notieren, dagegen kann ja keiner was haben. Im Zweifelsfall dokumentierst Du den Zustand per Fotos, Du kannst auch einen unabhängigen Zeugen nehmen.
Erst einmal würde ich aufgrund den Teilaufhebungsvertrages den Vermieter fragen, ob er bereit ist zu einer Wohnungsabnahme. (Hast Du ein Protokoll, kann er später entdeckte Mängel, die nicht im Protokoll stehen, nicht mehr geltend machen!)