Gast hat diese Frage gestellt
Prostituierte
Geht eine Prostituierte in einer Mietwohnung ihrem Gewerbe nach, stellt das einen vertragswidrigen Gebrauch dar (LG Lübeck, NJW-RR 93, 525). Der Vermieter ist nach vergeblicher Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Mitbewohner im Mietshaus sind wegen damit verbundener Belästigungen grundsätzlich zur Mietminderung berechtigt (AG Wiesbaden, WM 90, 386). Unter Umständen besteht für den Nachbarn sogar das Recht zur fristlosen Kündigung (LG Kassel, WM 87, 122).
Quelle: DMB