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Es kommt darauf an, was bezüglich der Gartenarbeit klipp und klar im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt dann und nichts anderes. Wenn hier steht, dass Sie eigenverantwortlich ein Stück Garten pflegen sollen, dann müssen Sie auch die Geräte selbst stellen, brauchen aber nicht für die Gartenpflege nochmal bezahlen. Anders sieht es aus, wenn der Hauswart oder wer Pflanzen angelegt hat, diese an einer anderen Stelle des Grundstücks angebracht hat als die, die Sie zu pflegen haben. Dafür braucht der Mann natürlich auch Gartengerät, das kann er nicht mit den Fingern.
Das kann dann auf die Mieter umgelegt werden.
Wenn Hauswart vorhanden, dann kann dieser als Betriebskostenposten geltend gemacht werden. Das sollte dann aber auch im Mietvertrag stehen.
Bitte hier noch einmal reinschauen!
Susanne
Auf die Nk kann nur umgelegt werden, was dem VM als Rechnung vorliegt. Daher beim VM entweder Einsicht in die Belege oder Kopien der Belege verlangen, die sich zu dieser Position summieren.