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Prozeßrecht - Klagearten
26.7.2001 8 AZR 759/00 Beschäftigung als Angestellter - Feststellungsinteresse Die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage auch dann sein, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streit über den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags besteht. Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Feststellung der Angestellteneigenschaft; Feststellung der Geltung eines Tarifvertrags; persönlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags; Arbeiter - Angestellte ZPO § 256
Aktenzeichen: 8AZR759/00 Paragraphen: Datum: 2001-07-26