Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Prozeßrecht - Zuständigkeiten

23.8.2001 5 AZB 9/01 Begehrt ein Organvertreter iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Fortführung von Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 und Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 52). Rechtsweg - Organvertreter ArbGG § 5 Abs. 1

Aktenzeichen: 5AZB9/01 Paragraphen: ArbGG§5 Datum: 2001-08-23
Stichwörter: prozeßrecht + zuständigkeiten

0 Kommentare zu „Prozeßrecht - Zuständigkeiten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.