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Grundstücksgrenze
Wird ein Baum oder Strauch zu dicht an der Grundstücksgrenze gepflanzt, kann der Nachbar die Beseitigung der Anpflanzung einschließlich Wurzelwerk verlangen. (LG Bielefeld, Az. 20 T 33/01, aus: NZM 2002, S. 407) Hinweis: Welche Abstände einzuhalten sind, ist den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen zum Nachbarrecht zu entnehmen.