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knaack hat diese Frage gestellt
Hallo.Mal eine Frage.
Ich hab einen Mietvertrag für meine 2. Whg. abgeschlossen.Nun nach einigen Tagen bemerkte ich Schimmel und starken schimmelgeruch, so das ich nicht in der Whg. schlafen und wohnen kann wegen meinem Asthma.Ich habe nur einen einfachen Mietvertrag Dina4 per Handschrift geschrieben ohne irgendwelche Mietvereinbarungen ausser die dauer von bis zu 2 jahren.Kann ich von Heut auf morgen kündigen ohne die 3 monate mietfrist?
vielen dank für euer bemühen.

2 Kommentare zu „schimmel”

Berthelstal Experte! 20.09.2009 17:27

Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, müssen Sie dies umgehend dem Vermieter anzeigen. Eine Mängelanzeige (§ 536 c BGB) ist dabei Voraussetzung für die Durchsetzung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter.
Schimmel in der Wohnung ein erheblicher Mangel und kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
Durch Ihr Asthma ist eine Gesundheitsgefährdung in jeden Fall gegeben und berechtigt Sie zur fristlosen Kündigung. Eine zeitlich befristete Mietdauer ist dabei ohne Bedeutung.

knaack 21.09.2009 17:11

Vielen Dank für die Antworten...

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