Berthelstal 20.09.2009 17:27
Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, müssen Sie dies umgehend dem Vermieter anzeigen. Eine Mängelanzeige (§ 536 c BGB) ist dabei Voraussetzung für die Durchsetzung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter.
Schimmel in der Wohnung ein erheblicher Mangel und kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
Durch Ihr Asthma ist eine Gesundheitsgefährdung in jeden Fall gegeben und berechtigt Sie zur fristlosen Kündigung. Eine zeitlich befristete Mietdauer ist dabei ohne Bedeutung.
knaack 21.09.2009 17:11
Vielen Dank für die Antworten...