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Honig hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich hatte geplant in ein Appartement zu ziehen, das aber derzeit noch renoviert wird. Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben und dort wurde festgehalten, dass Mietbeginn der 1.7.2009 sein sollte, spätestens aber bei Schlüsselübergabe, sprich wenn die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind. Die ziehen sich aber nun hin und immer neue Verzögerungen treten auf. Immer wieder wird mir gesagt "bald können sie einziehen..." "nur noch einige Wochen..." etc. So hatte ich das aber alles nicht geplant und meine Zweifel steigen stetig, ob das alles mit rechten Dingen abläuft. Nun zu meiner Frage: Kann ich noch vom Vertrag zurücktreten und nicht einziehen? Und wie stehen meine Chancen die Provision vom Makler zurückzubekommen? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, Dank im Vorraus, lg Honig

1 Kommentar zu „Rücktritt möglich?”

smile30625 Experte! 21.08.2009 10:39

Hallo,
da das Mietverhältnis schon vor 1,5 Monaten beginnen sollte, kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Gebrauchsüberlassung nicht nach. Dies stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar, § 543 Abs.2 Nr.1 BGB.
Fraglich ist, wie weit der Passus "...spätestens bei Schlüsselübergabe..." auszulegen ist. Ich empfehle, eine letzte Frist zu setzen und dann fristlos zu kündigen. Ob Sie die Maklercourtage zurückverlangen können, hängt wohl davon ab, ob der Makler die Umstände kannte.

Viele Grüße
smile

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